Seit 2007 gibt es eine Landessammelunfallversicherung und eine Landessammelhaftpflichtversicherung für Engagierte in Sachsen

Haftpflicht-
versicherungsschutz:

Der Landessammelvertrag zur Haftpflichtversicherung gewährt ehrenamtlich/freiwillig Engagierten Versicherungsschutz, wenn diese ihr Engagement im Freistaat Sachsen ausüben bzw. dass deren Engagement von Sachsen ausgeht. Die Tätigkeit muss in rechtlich unselbstständigen Strukturen stattfinden. Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen usw. werden aber nicht aus der Verantwortung entlassen, denn die Versicherung der Träger ehrenamtlicher Arbeit oder der Versicherungsschutz der Ehrenamtler steht an vorderer Stelle.

Wer ist nicht versichert?

Ehrenamtliche, für die das hier versicherte Haftpflicht-risiko bereits anderweitig abgesichert ist (Subsidiarität).

  • Betreute bzw. Teilnehmende an Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich/freiwillig engagiert sind

  • Die Organisation/Gemeinschaft, für die das Engagement erbracht wird.

 

Unfall-
versicherungsschutz:

Der Landessammelvertrag zur Unfallversicherung gewährt ehrenamtlich/freiwillig Engagierten Versicherungsschutz.

Voraussetzung ist, dass diese das Engagement im Freistaat Sachsen ausüben bzw. dass deren Engagement von Sachsen ausgeht. Der Versicherungsschutz im Bereich der Unfallversicherung besteht auch für Ehrenamtliche, die in rechtlich selbständigen Strukturen engagiert sind.

Wer ist nicht versichert?

  • Personen, für die gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.

  • Personen, für die vom Träger oder der Vereinigung, für die der Ehrenamtliche tätig ist, eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Sollten die Leistungen aus dem abgeschlossenen Vertrag geringer sein als die des Sammelversicherungsvertrages des Freistaates Sachsen, so wird die Differenz aus diesem Vertrag ausgeglichen.

  • Betreute oder Teilnehmende an Veranstaltungen usw., die selbst nicht ehrenamtlich/freiwillig engagiert sind.

Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, d. h., eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im Schadensfall vorleistungspflichtig.

 

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