Ehrenamt wird auch
als bürgerschaftliches Engagement bezeichnet.
Es gibt keine gesetzliche Definition von
Ehrenamt.
Was ist ein Ehrenamt? Allgemein
kann man sagen, dass es eine Tätigkeit ist, die
freiwillig, gemeinwohlorientiert und
unentgeltlich erbracht wird.
Für eine
ehrenamtliche Tätigkeit wird generell keine
Vergütung gezahlt.
Kennzeichen eines
Ehrenamtes ist es gerade, dass man ohne Entgelt
arbeitet.
Dennoch heißt das nicht,
dass man für seine ehrenamtliche Arbeit nichts
erhält. Oft ist es so, dass ein ehrenamtlich
Tätiger zumindest seinen Aufwand und seine
Auslagen erstattet bekommt.
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Über den Ersatz von Aufwendungen, über
Versicherungsschutz und
Fortbildungsmöglichkeiten lassen Sie sich in
einem ersten Gespräch zum Kennenlernen
informieren.
Manchmal wird auch eine Anerkennung, etwa
ein Taschengeld gezahlt.
Für ein Ehrenamt kann auch eine
Aufwandsentschädigung in verschiedener Form
gezahlt werden. Weitere Informationen zu
diesem Thema und Antworten dazu, z. B.
inwiefern diese Geldleistungen versteuert
werden müssen, also der Einkommenssteuer
unterliegen, finden Sie auch auf der
Web-Seite
http://www.ehrenamt-deutschland.org .
Ein Anspruch auf ein Zeugnis über eine
geleistete ehrenamtliche Tätigkeit besteht
zwar nicht, aber kein Träger wird sich
sträuben, ein solches oder wenigstens eine
Bescheinigung auszustellen.
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